Spelle: Landkreis fordert Rückbau von Schottergärten

27.11.2024
Der NDR berichtet heute, dass der Landkreis Emsland nach ersten Kontrollen von Schottergärten in Spelle den Rückbau von mehreren Anlagen gefordert hat. Die Besitzer können die illegalen Schotterbeete nun innerhalb von drei Monaten zurückbauen, ist dem NDR-Bericht zu entnehmen.
Wir haben ebenfalls beim Landkreis zum aktuellen Stand in dieser Angelegenheit nachgefragt und erfahren, dass es um die Überprüfung von insgesamt 100 in einem anonymen Schreiben genannten Schottergärten in der Samtgemeinde Spelle gehe, die durch den Landkreis nach und nach kontrolliert werden. Bislang wurden rund 40 Adressen überprüft.
Vor Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens werden die Grundstückseigentümer schriftlich über die Überprüfungsergebnisse informiert und erhalten grundsätzlich die Möglichkeit, außerhalb eines solchen Verfahrens eigenständig einen baurechtskonformen Zustand auf dem Grundstück wiederherzustellen. Hierzu wird eine Frist von 3 Monaten gewährt. Sollten die betreffenden Grundstückeigentümer diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, wird ein bauaufsichtliches Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, baurechtskonforme Zustände auf dem Grundstück wiederherzustellen, wird weiter erläutert.
Erst wenn Grundstückseigentümer trotz eines bauaufsichtlichen Verfahrens die Flächen nicht zurückbauen, sollen Zwangsgelder eingefordert werden. Man gehe aber weiterhin davon aus, dass derartige Zwangsmaßnahmen in den meisten Fällen nicht erforderlich werden würden.
Wir hatten auch gefragt, gegen welche Kriterien in den überprüften Gärten genau verstoßen wurde. Hierzu antwortet der Landkreis zunächst formal mit Verweis die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Dort sei in § 9 Abs. 2 festgelegt, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Die weitere Antwort kann man jedoch bereits als Hilfestellung für den Rückbau nutzen: „Entsprechende Freiflächen können mit Rasen oder Gras, Gehölzen, anderen Zier- oder Nutzpflanzen bedeckt sein. Dies schließt Steinelemente nicht aus, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.“
Auf den Flächen muss also die Vegetation überwiegen, so dass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maße zulässig sind, erläutert der Landkreis weiter. Liebhaber von Steinen in Gärten dürfen diese also weiterhin gestalterisch einsetzen, also z. B. als dekorative „Hingucker“.
Bleibt zu hoffen, dass die Schottergartenbesitzer in Dörpen sich nun auch mit diesen Empfehlungen an den Rückbau machen. Vielleicht sehen wir dann im Frühjahr viele Gärten neu erblühen und neue Lebensräume für Insekten und Vögel entstehen.