Nitratbelastung der Ems in Kürze Fall für das Bundesverwaltungsgericht

11.02.2025
Seit Jahren gibt es Streit um die Nitratbelastung der Ems. Am Donnerstag, den 27. Februar, beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der auch für andere Gewässer richtungsweisend sein könnte, berichtet heute die Nordwest-Zeitung (NWZ) aus Oldenburg.
Die DUH möchte die Änderung des nationalen Maßnahmenprogramms Ems erreichen, sodass die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser in Bezug auf Nitrat erreicht werden.
Auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts findet man dazu folgende Informationen:
Die internationale Flussgebietseinheit Ems erstreckt sich auf die Ems und zahlreiche Zuflüsse zur Ems, die vorgelagerten Küstengewässer der Nordsee mit Teilen des Wattenmeers sowie 42 Grundwasserkörper, von denen 40 in Deutschland liegen. Zur Bewirtschaftung des deutschen Teils der Flussgebietseinheit Ems schlossen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Die Wasserrahmenrichtlinie sieht u. a. einen Grenzwert für die Nitratkonzentration im Grundwasser vor, der in 13 der auf deutschem Gebiet liegenden Grundwasserkörpern überschritten wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beklagten verurteilt, das auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung aufgestellte Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems so zu ändern, dass die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser schnellstmöglich erreicht, eine Zunahme der Nitratbelastung bei allen Grundwasserkörpern verhindert und die menschlich verursachte Steigerung der Nitratkonzentration umgekehrt werde.

Zum Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom November 2023 gab es am 22.01.2024 eine Pressemitteilung der DUH. Hier wird erläutert, dass die Länder wirksame Maßnahmen zur schnellstmöglichen Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ergreifen müssen. Dagegen hatten die Länder Revision eingelegt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte dazu in der Pressemitteilung:
„Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dürfen die Revision nicht zum Vorwand nehmen, notwendige Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Jeder weitere Tag, an dem nichts gegen die hohe Nitratbelastung im Ems-Gebiet unternommen wird, gefährdet unser Trink- und Grundwasser. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Nitratbelastungen im Grundwasser flächendeckend zu erreichen, braucht es jetzt neue wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum Schutz von Grund- und Trinkwasser bestätigen wird.“
Der NWZ sagte Müller-Kraenner jetzt, die Entscheidung des Gerichts sei ein Präzedenzfall, der grundlegende Fragestellungen der wasserrechtlichen Maßnahmenplanung erstmalig gerichtlich beleuchte. Nach Ansicht der Zeitung könnte das Urteil richtungsweisend sein, und Beobachter schließen angeblich nicht aus, dass die DUH oder andere Umweltverbände mit einem Erfolg im Fall Ems auch andere Gewässer ins Visier nehmen könnten. Außerdem seien Vorgaben wie in den Niederlanden zu erwarten. Dort haben Behörden regionale Reduzierungsziele für Tierzahlen nach einem Gerichtsurteil festgelegt.