Begutachtung von Videomaterial aus einer konventionellen Schweinehaltung  

Die Vorsitzende des Vereines “Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft”klärt nach Begutachtung von Videomaterial auf:

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von "Deutsches Tierschutzbüro"

Gastbeitrag Claudia Preuß-Ueberschär, 5.6.23

Die erste  Vorsitzende von „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ Dr. Claudia Preuß-Ueberschär (Praxis für Tierpathologie) sowie die Pressesprecherin des Vereins Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting (Fachtierärztin für öffentliches Veterinärwesen) wurden vom „Deutschen Tierschutzbüro“ gebeten, Videomaterial aus einer konventionellen Schweinehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten zu beurteilen.

Es wurde jedes Video mehrfach von beiden Begutachtenden angesehen und die Tatbestände schriftlich dokumentiert. Weiterhin erfolgte die Zuordnung der Tatbestände unter die jeweils dafür geltende Rechtsnorm (Tierschutzrechtliche Stellungnahme Dr. Pfeiffer -Schlichting) und es erfolgte beispielhaft die Darstellung bestimmter Krankheitsbilder, die Auswirkungen derselben auf die Tiere bzw. die Relevanz unter Tierschutzgesichtspunkten wie Schmerzen, Leiden und Schäden (Dr. Claudia Preuß-Ueberschär).

Die negativen Auswirkungen der einstreulosen Haltung wie sie in mehr als 90 % der Fälle in Deutschland praktiziert wird, sowie die nach wie vor übliche  Fixierung von Sauen im Kastenstand und die Haltung von Sauen während der Aufzucht von Ferkeln während der Saugphase im sogenannten Ferkelschutzkorb, ohne dass sich das Muttertier um die Nachkommen verhaltensgerecht kümmern kann, muss als tierquälerisch bewertet werden. (erzwungenes Nichtverhalten = erhebliche Leiden)..

Tiere (Schweine) mit einem genetisch festgelegten außerordentlichen Bewegungsdrang, mit einem Bedürfnis nach Reinlichkeit, mit einem ausgeprägten Sozialverhalten und mit einer Intelligenz, die höher zu bewerten ist als die des Hundes, so zu halten wie in den Videosequenzen zu sehen ist, verstößt nach unserer Meinung gegen die §§ 1 und 2 Tierschutzgesetz und gegen die Staatszielbestimmung Art. 20a GG.

Bei aller Kritik an der üblichen und durch die Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Wesentlichen abgesicherten konventionellen Tierhaltung muss man anmerken, dass auch unter den widrigen und völlig unzureichenden Vorgaben der Verordnung (TierSchNutztV bleibt hinter dem § 2 TierSchG zurück), die Möglichkeit und die Verpflichtung besteht, Tiere besser zu halten als es hier in den Videosequenzen zu sehen ist. Die Verantwortung für die entstandenen, erheblichen und länger andauernden Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere durch körperliche wie psychische Belastungen liegt eindeutig beim Tierhalter. Hier müssen die katastrophalen Hygienebedingungen hervorgehoben werden ebenso wie das offensichtlich zu späte Eingreifen bzw. Separieren, Verbringen in Krankenbuchten und Behandeln eindeutig kranker Tiere.

Leider sind diese Zustände kein bedauerlicher Einzelfall, sondern kommen immer wieder vor, sei es aus Krankheit, Überforderung oder zu geringer Kenntnisse der Tierhalter.

Dr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär
Praxis für Tierpathologie
Vorsitzende „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ e. V.

Weiteres Material zur Recherche:
Louisa Dellert, Alltag Schweinehaltung

Wir decken auf: Grausamer Alltag in der Schweinehaltung-Video zur Recherche

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