21.01.2024
In der Februarausgabe des Magazins „Fisch & Fang“ (Heft 2/2024) ist ein Beitrag über Altmunition in Binnengewässern zu lesen.
Ausgangspunkt der Recherche war die mögliche Belastung einiger Abschnitte des Seitenkanals Gleesen-Papenburg in der Gemeinde Dörpen. Die Gewässer gelten seit den Munitionsfunden beim Ausbau des Dörpener Hafens in den 1980er Jahren als Gefahrenbereiche. Um Dörpen hatten im April 1945 schwere Kampfhandlungen zwischen deutschen Soldaten und anrückenden alliierten Truppen stattgefunden. Dabei sollen die sich nach und nach zurückziehenden deutschen Einheiten Teile ihrer Munition im Kanal versenkt haben, um sie nicht den Angreifern überlassen zu müssen. Aus den Unterlagen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee geht hervor, dass Taucher hier in einem etwa 27 m langen Teilabschnitt über 60 Spreng- und Panzergranaten und drei Panzerfäuste bargen, zudem Gewehrgranaten und Maschinengewehrmunition.
Danach galt der Hafenbereich als geräumt, die südlich angrenzende Kanalabschnitte jedoch nicht, da hier bei Testsondierungen ebenfalls Munition gefunden worden war. Für diesen Kanalbereich wurde über eine Länge von etwa drei Kilometer ein Angel- und Badeverbot erlassen, das bis heute Gültigkeit hat.
Allerdings geht auch aus den Unterlagen des Amtes hervor, dass der Gewässerboden stark mit Schlamm bedeckt ist. Im Bereich der Einleitung der Wippinger Dever haben sich bereits Inseln im Kanal gebildet.
Vor einer Entmunitionierung müssten also Ausbaggerungen vorgenommen werden, die wegen der enormen Kosten zurzeit nicht in Betracht kommen. Dabei ist achtzig Jahre nach ihrer Versenkung grundsätzlich anzunehmen, dass von Weltkriegsmunition in Gewässerböden schädliche Stoffe ausgehen und sich auf die Unterwasserwelt auswirken.
Aufgrund der dicken Schlammschicht im Seitenkanal, sowie des relativ gleichbleibenden Wasserstandes und der geringen Fließgeschwindigkeit dürfte möglicherweise vorhandene Munition allerdings so tief im Schlamm liegen, dass sie auch beim Grundangeln nicht von Angelgeräten erfasst wird. Somit kann eine Gefahr für Angler hier wohl ausgeschlossen werden, und das bestehende Angelverbot erscheint folglich nicht nachvollziehbar.
Ein Badeverbot erübrigt sich zudem, weil das braune, schlammige Wasser hierzu nicht einlädt. Allerdings bewirkt das Angelverbot auch, dass sich relativ wenige Menschen an den Gewässerabschnitten aufhalten und die hier lebenden Tiere wenig gestört werden.