20.08.2024
Anlässlich des heutigen Weltpferdetages mahnt die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen Pferdehalter dazu, den Bedürfnissen von Pferden in Haltung und Sport gerecht zu werden. Das Hauspferd sei zwar seit über 5000 Jahre domestiziert, aber trotz dieser langen Zeit seien die artspezifischen Verhaltensweisen und die Grundbedürfnisse des Pferdes weitgehend unverändert geblieben.
„Entscheidend sind u.a.: ausreichend Bewegung, Sozialkontakt und lange Fresszeiten bzw. kurze Fresspausen. Schmerzen, Leiden und Schäden in Haltung und Ausbildung müssen durch eine art- und bedürfnisgerechte Haltung und einen tierschutzgerechten Umgang vermieden werden“, schreibt die Tierschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung, die vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verbreitet wurde.
Wir sehen häufig Pferde auf Weiden ohne Unterstand oder ausreichend schattenspendenden Bäumen und haben deshalb nachgefragt, was die Tierschutzbeauftragte hierzu mitteilen kann.
Grundsätzlich verfügen Pferde über eine recht große sogenannte „thermoneutrale Zone“, das ist der Temperaturbereich, in dem die Pferde keine zusätzliche Energie für die Aufrechterhaltung der Körperinnentemperatur aufwenden müssen, wird uns hierzu erläutert. Die thermoneutrale Zone liege beim Pferd ca. zwischen – 8 °C und + 25 °C, jedoch kämen nordische Pferderassen weniger gut mit Hitze zurecht.
Weiter erfahren wir: „Arttypischerweise suchen Pferde bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wozu auch intensive Sonneneinstrahlung bei hohen Temperaturen gehören, einen Witterungsschutz auf. Dieser muss unabhängig vom rassespezifischen Typ vorhanden sein, wenn Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig auf der Weide gehalten werden. Dies kann ein natürlicher (Wald, Baum-, Buschgruppen, Felsen o.ä.) oder künstlicher Witterungsschutz (Gebäude, Unterstand, Überdachung) sein.“
Ergänzend verweist die Tierschutzbeauftragte auf die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“.
Wer Verstöße gegen diese Leitlinien vorfindet, kann sich an das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises wenden.