Sonder-BDK – Antragsverfahren

Die erste Antragserstellung für eine Sonder-BDK erfolgte durch den Kreisverband Cloppenburg.
– Beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung in Cloppenburg am 5. April 2023.
– Anschreiben an Bundesgeschäftsstelle vom 9. April 2023 (14. Kalenderwoche)
Mit der ersten Antragstellung läuft die Frist, innerhalb derer 10% der Kreisverbände einer außerordentlichen Bundesversammlung beantragen müssen. Die Frist endet daher in der 32. Kalenderwoche.

Informiere Dich auf der Kampagneseite www.sonder-bdk.de über die Termine anderer Kreisverbände. Veröffentliche dort auch gerne den Termin Eurer Kreismitgliederversammlung.

Handle schnell:

1 – Überzeuge Deinen Kreisverband den Antrag auf der nächsten Kreismitgliederversammlung zu diskutieren und abzustimmen.

2 – Bereite Dich auf Deine mündliche Antragsbegrüdnung vor.

3 – Schickt den Antrag mit Beschlussdatum an die Bundesgeschäftsstelle

4 – Tragt Euren Beschluss im Antragsgrün ein:

https://votum.antragsgruen.de/votum/motion/57432

Die Unterstützung durch Kreisverbände muss in einem neuen Formular eingetragen werden, das hier zu finden ist:
https://votum.antragsgruen.de/votum/motion/create?motionTypeId=8665

Damit der BuVo prüfen kann, dass nur Kreisverbände nach entsprechenden KMV-Beschlüssen den Antrag des KV Cloppenburg unterstützen, sind folgende Daten nötig:

  1. euer Beschlusstext
  2. eine (optionale) Begründung
  3. die Namen eurer KMV-Sitzungsleitung
  4. das Datum der KMV
  5. die Anzahl stimmberechtigter Mitglieder
  6. die Einladung zu eurer KMV (Dokument)
  7. der Beschlusstext zur Unterstützung unseres Antrags zur Einberufung einer BDK (Dokument) (m.E. redundant mit 1.)
  8. Name des KVs
  9. Beschlussdatum (m.E. redundant mit 4.)
  10. Ansprechperson
  11. E-Mail der Ansprechperson
  12. Telefon der Ansprechperson

Verfahren zur Einberufung einer Sonder-BDK (Satzungsauszug):

(6) Eine außerordentliche Bundesversammlung ist einzuberufen

  1. auf Beschluss einer ordentlichen Bundesversammlung,
  2. auf mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss des Parteirates,
  3. auf mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss des Bundesvorstandes,
  4. auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei oder eines Zehntels der Kreisverbände,
  5. auf Antrag von mindestens drei Landesverbänden.

(7) Die unter (6) Punkt 4 und 5 erwähnten Quoren sind erreicht, wenn die benötigten
Unterschriften bzw. Beschlüsse innerhalb einer Frist von 18 Wochen in der
Bundesgeschäftsstelle eingegangen sind. Die Frist beginnt mit dem ersten Antrag bzw. mit der ersten Unterschrift.

(Quelle: 221128_Grüne-Regeln_Satzung_Bundesverband.pdf (gruene.de))