Schwierige Recherche zum Grundbesitz des Bistums

15.09.2024
Das Bistum Osnabrück müsse sparen, und zwar über die bereits im Jahr 2022 beschlossenen Konsolidierungsziele hinaus, teilte das Bistum am 09.08.2024 in einer Pressemitteilung mit. Der Grund: „Entsprechend den bislang vorliegenden Prognosen zur Kirchenmitglieder- und Kirchensteuerentwicklung werden im Bistum Osnabrück in den Jahren 2025 bis 2027 im Vergleich zum Nachtragshaushalt für 2023 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro weniger für den Bistumshaushalt zur Verfügung stehen.“ Zusätzlich seien zur weiteren Konsolidierung in diesem Zeitraum rund 33,3 Millionen Euro einzusparen.
„Die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung, die sinkende Zahl von Kirchenmitgliedern und unsere geringer werdenden Ressourcen zwingen uns zur Veränderung. Wir müssen uns von manch Gewohntem trennen, das uns lieb und teuer war“, wird Weihbischof Wübbe zitiert.
Uns hat interessiert, ob das Bistum auch über Ressourcen an unbebauten, nicht selbst genutzten Grundstücken verfügt, die man evtl. im Sinne der Konsolidierung veräußern könnte, ohne dass damit Auswirkungen auf den laufenden Betrieb des Bistums zu erwarten wären.
Nach unserer Aufrage vom 09.08.2024 und wiederholten Nachfragen teilt der Pressesprecher des Bistums am 12.09.2024 folgende Antwort mit: „Im Eigentum des Bistums Osnabrück, des Bischöflichen Stuhls und des Domkapitels befinden sich insgesamt rund 245 Hektar Wald/Grünland/Acker. Diese Grundstücke sind verpachtet. Die Einnahmen daraus fließen jeweils in die entsprechenden Haushalte der einzelnen Körperschaften.“
Ergänzend wird erläutert, dass die Pachteinnahmen für alle drei Körperschaften eine langfristige und nachhaltige Einkommensquelle sei, die durch einmalige Verkaufserlöse nicht kompensiert werden könne.
Für eine überschlägige Bewertung der Grundstücke zur Betrachtung des aktuellen Marktwertes wären allerdings genauere Angaben zum Anteil von Wald, Grünland und Acker an diesen 245 Hektar und zur Beschaffenheit der Flächen erforderlich, weil die aktuellen Preise für die drei Nutzungsarten extrem unterschiedlich sind.
Vielleicht werden wir ja noch weitere Details in Erfahrung bringen können.
Die Bistumsverwaltung verfügt übrigens nicht über Informationen zum Grundbesitz der einzelnen Kirchengemeinden. Dort müsse man bei Bedarf direkt nachfragen.
Dies haben wir bei der Kirchengemeinde in Dörpen im Zusammenhang mit der anstehenden Kirchensanierung vor Wochen getan, bislang aber leider keine Antwort erhalten.
Dass kirchliche Institutionen nicht besonders auskunftsfreudig bei Anfragen zu ihren Besitztümern sind, ist natürlich keine neue Erkenntnis. Hierzu erfährt man mehr auf der Homepage des Autoren, Publizisten und Journalisten Dr. Carsten Frerk.