16.09.2024
Wiederholt haben wir hier über die Vermüllung der Landschaft in der Gemeinde Dörpen durch illegale Abfallablagerungen hingewiesen. Auf seiner Sitzung am 10.09.2024 hat sich nun der Rat der Gemeinde Dörpen mit dem Thema befasst.
Ausgangspunkt für die Diskussion war ein Bericht der Emszeitung vom 31.08.2024, in dem beschrieben wurde, dass eine Videoüberwachung an der Dörpener Grundschule Wirkung gegen Vermüllung und Vandalismus gezeigt hatte.
Da auch nördlich des Ortsteils Neudörpen am Weg entlang der Fischteiche (Tangenweg) vermehrt Müll abgelagert wird, sollte die Verwaltung prüfen, ob hier eine Videoüberwachung zur Abschreckung vor illegalen Ablagerungen installiert werden könnte.
Zur Erläuterung der Bedingungen für eine Videoüberwachung nahm Gerd Klaas, Fachbereichsleiter Ordnungsamt, an der Ratssitzung teil. Er führte aus, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hohe Anforderungen an eine Videoüberwachung gestellt würden. So dürfte diese nur zur Vermeidung von Straftaten eingesetzt werden. Bei illegalen Müllablagerungen handele es sich jedoch um Ordnungswidrigkeiten, die als Begründung für eine Videoüberwachung nicht ausreichten. (Dies wurde uns übrigens vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen so bestätigt.)
Außerdem wies Klaas auf hohe Kosten für die Einrichtung einer Videoüberwachung hin. Es sei z. B. eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vorzunehmen, die hohe Kosten verursache. Zudem sei eine Vorlaufzeit bzw. Wartezeit von etwa einem Jahr einzuplanen, da das für die Samtgemeinde tätige Unternehmen wegen der aktuellen Auslastung erst im kommenden Jahr die Möglichkeit hätte, diese Arbeiten zu erledigen.
Grundsätzlich sei jedoch das Problem der illegalen Abfallablagerung an den genannten Stellen von der Gemeinde anzugehen und Lösungen zu finden, stellte Klaas abschließend fest.
Zurzeit wird Abfall an Gemeindestraßen und –wegen in der Regel von Mitarbeitern des Bauhofes eingesammelt, wenn die Gemeinde hiervon Kenntnis erhält. Die illegale Entsorgung sollte deshalb nicht geduldet und als über Jahrzehnte praktiziertes Gewohnheitsrecht verstanden werden, denn sie verursacht der Allgemeinheit Kosten. Es wäre somit im Interesse der Bürger, die Gemeinde bei der Ermittlung der Verursacher zu unterstützen.