03.11.2024
Über die Hinterlassenschaften der Jagdrevierpächter in der Samtgemeinde Dörpen haben wir an dieser Stelle schon häufig berichtet; alte Jagdeinrichtungen fallen zusammen und werden nicht entsorgt. Dabei dürften die meisten Jäger aus unserer Region über ihre Mitgliedschaft in einem Hegering, bzw. einer Jägerschaft auch mit der Landesjägerschaft verbunden sein. Diese legt wiederum legt Wert darauf, ein anerkannter Naturschutzverband zu sein. Damit hat die Landesjägerschaft beispielsweise das Recht zur Stellungnahme bei Gesetzesvorhaben und zur Einsicht in einschlägige Sachverständigengutachten.
Viele Jäger im Lande mögen sich im Revier so umweltschonend und naturverträglich verhalten, wie dies von Mitgliedern eines Naturschutzverbandes erwartet werden kann. Unsere früher veröffentlichten Beispiele zeigen jedoch, dass dies nicht für alle Jäger zutrifft.
Und jüngst wurde in den Leher Wiesen eine Jagdkanzel mit alten Teerölmasten und sonstigem Altholz gebaut. Nicht weit davon entfernt befindet sich eine weitere Kanzel, die ebenfalls mit alten Masten erstellt wurde, die noch die Kennzeichnungsmarken zur Imprägnierung enthalten.
Hier wurden alte Sandwichplatten mit offenen Kanten eingesetzt, womit ein Zugang für Kleintiere besteht. Entsprechende Aushöhlungen sind vorhanden, und der fehlende Schaumstoff wird sich nun in der Umwelt befinden.
Bei den Masten handelt es sich um Abfall in Form von Altholz der Kategorie A IV und damit um gefährlichen Abfall im Sinne des § 3 (5) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, teilt uns der Landkreis Emsland hierzu mit. Die Nutzung von mit Teerölen behandelten Holzerzeugnissen sei bereits seit den 1990er Jahren im privaten und seit 2002 auch im gewerblichen Bereich untersagt.