Landkreis Leer geht gegen Schottergärten vor – Beispiel für das Emsland?

09.10.2024

Wiederholt hat die Emszeitung/NOZ über den Umgang emsländischer Behörden mit den in Niedersachsen verbotenen Schottergärten berichtet. Auslöser der aktuellen Diskussion um den Rückbau entsprechender Anlagen war der NOZ-Artikel vom 09.09.2024, in dem über ein anonymes Schreiben an die Samtgemeinde Spelle und den Landkreis Emsland berichtet wurde. Das Schreiben enthielt Angaben zu rund 100 Schottergärten in der Samtgemeinde Spelle, verbunden mit der Kritik, dass hiergegen nicht vorgegangen werde. Hierzu gab es dreizehn Kommentare, die im Kommentarbereich unter dem NOZ-Artikel gelesen werden können. Eine Stellungnahme kritisiert das zögerliche Handeln der Verwaltung: „Die Diskussion über das Thema ist ja nicht neu in Spelle. Schon vor gefühlt 10 Jahren wollte man sich darum kümmern! Was ist geschehen: nichts.“
In einem Kommentar der NOZ wird die Meinung vertreten, dass die Kommunen im Emsland bei Schottergärten zu lange weggeschaut haben. Kommunen sollten früher und konsequenter gegen Schottergärten vorgehen und den Landkreis bei dem Problem nicht allein lassen.
Am 04.10.2024 berichtete die NOZ über anonyme Hinweise zu Schottergärten, die in der Gemeindeverwaltung in Rhede eingegangen waren. Wie bei dem Artikel zuvor wird auch hierzu in den von Lesern geschriebenen Kommentaren über die anonyme Art der Meldungen diskutiert. Manche Leser finden dies „feige“, andere befürchten offenbar Nachteile für die Hinweisgeber und sehen in der Anonymität einen erforderlichen Schutz dieser Personen.
Während im Emsland ein Vorgehen der Behörden gegen Schottergärten bisher nicht wahrgenommen werden kann, geht man im Landkreis Leer bereits konsequenter gegen diese vor, war in der Internet-Version der NOZ vom 07.10.2024 zu lesen. Für weitere Informationen hierzu haben wir beim Landkreis Leer angefragt und folgende Informationen erhalten (Stand 24.09.2024):
Insgesamt seien 422 Schottergärten im Kreisgebiet erfasst worden (ohne Stadt Leer), und zwar flächendeckend in der Samtgemeinde Hesel, in Weener und in Ostrhauderfehn. Einige weitere seien bereits ermittelt, aber noch nicht im System hinterlegt.
Es wurden bisher 214 Verfahren eingeleitet und bereits 109 Schottergärten zurückgebaut. Zudem laufe bei vielen Vorgängen noch die Umsetzungsfrist, erläutert der Landkreis Leer weiter.
Vorrangiges Ziel der Kontrollen sei es, Gartenbesitzer dazu zu bewegen, ihre Schottergärten zu Grünflächen umzugestalten. Der Landkreis könne die Beseitigung von Schottergärten aber auch anordnen und erforderlichenfalls Zwangsgelder festsetzen. Damit werde das Ziel verfolgt, die Grundstückseigentümer dazu zu bewegen, einer Anordnung nachzukommen. Die Höhe richtet sich jeweils nach dem Einzelfall, hierbei ist beispielsweise die Größe des Schottergartens zu betrachten.
Und: Sofern der Schotter zwar entfernt worden sei, jedoch keine Grünfläche angelegt wurde, werde das Verfahren fortgesetzt.
In der Regel werden als Umsetzungszeitraum drei Monate gewährt. Diese Frist könne im Hinblick auf die Pflanzzeiten oder andere Hinderungsgründe jedoch auch länger bemessen werden. Bleibt zu hoffen, dass der Landkreis Emsland zusammen mit den Gemeinden vergleichbare Schritte einleitet.
Wir haben übrigens bei der Verwaltung in Dörpen angefragt und erfahren, dass hier bisher keine Anzeigen vorliegen. Noch besteht also die Möglichkeit, das Schottergartenproblem in der Gemeinde einvernehmlich mit den Besitzern zu regeln. Es wäre schön, wenn die Verwaltung den Schottergartenbesitzer freundlich aber bestimmt mitteilen würde, dass die Neugestaltung der Gärten anzugehen ist. Bei Nichtbefolgung sollten auch – wie im Landkreis Leer – Zwangsmaßnahmen in Betracht gezogen werden.