3.09.2024
Über Schotter in Vorgärten und am Straßenrand haben wir wiederholt berichtet – zuletzt am 28.08.2024. Das Thema hat es uns angetan, weil es hierbei nicht nur um die Missachtung des Verbots geht, sondern auch um den Umgang von Verwaltung und Lokalpolitik mit diesem Problem. Dass Schotterflächen in Wohngebieten nur in einem geringen Umfang erlaubt sind, steht außer Frage (s. hierzu § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung). Ebenso ist bekannt, dass dieses Verbot oftmals nicht beachtet und in der Regel auch nicht von der zuständigen Behörde durchgesetzt wird.
Nur der Landkreis könnte ordnungsrechtliche Maßnahmen androhen und umsetzen, teilte uns die Verwaltung der Samtgemeinde Dörpen mit. Allerdings sieht sich der Landkreis nicht in der Lage, Kontrollfahrten in den Mitgliedsgemeinden durchzuführen und Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben aufzuspüren; entsprechende Meldungen erwartet man von den Gemeinden, die wiederum ebenso wie der Landkreis darauf verweisen, dass hierfür keine Zeit zur Verfügung steht.
Meldungen durch Bürger will der Landkreis jedoch nicht akzeptieren, womit das Problem unlösbar erscheint.
Doch wie verhält es sich, wenn der Schotter von Straßenanwohnern bis an den Straßenasphalt, und damit bis auf die Fläche der Gemeinde ausgebracht wird?.
Auch diesbezüglich zeigt sich die Verwaltung unbeeindruckt, wie wir auf der Ratssitzung am 10.09.2024 zur Kenntnis nehmen mussten. Im Rahmen der Straßenplanungen seien auch für deren Seitenstreifen Ausgleichsmaßnahmen eingeplant worden, teilt Jens von Hebel, Fachbereichsleiter Planen und Bauen der Samtgemeinde, auf Nachfrage mit. Somit bestehe kein zwingender Anlass zu prüfen, ob Gemeindeflächen von Anliegern mit Schotter bedeckt worden seien.
Nach Ansicht von Hebels handelt es sich um eine politische Frage, also müsste der Rat der Gemeinde entscheiden, ob ggf. gegen Anwohner vorzugehen sei, die Schotter auf Gemeindeflächen ausgebracht hätten.
Hier pflichtete ihm Gemeindedirektor Hermann Wocken bei – die Frage sei politisch zu klären.
Lena Schulz-Bender von der UWG verwies in der Diskussion jedoch ergänzend auf Gefahrenstellen, die durch Schotter entstehen könnten, wenn dieser vom Straßenrand auf die Fahrbahn gelange, wie es in einem Kurvenbereich der Bachstraße der Fall sei. Hier seien Radfahrer, besonders Kinder, gefährdet. Dem stimmte Wocken zu, ggf. sei Handlungsbedarf seitens der Gemeinde anzunehmen und die Situation zu bereinigen.
Hoffen wir also, dass der Bauhof der Gemeinde für derartige Gefahrenbereich sensibilisiert wird und den Schotter von Straßen und Radwegen entfernt.
PS: In Spelle prüft der Landkreis derzeit, ob er gegen eine Vielzahl von Schottergärten einschreiten muss, berichtet die NOZ gestern. Beim Landkreis war zuvor ein Schreiben eines anonymen Absenders eingegangen, in dem dieser die Situation in Spelle beklagt hatte.