Diversifizierung zur Stärkung einer krisenfesten Landwirtschaft

29.10.2024
Auf eine neue Förderrichtlinie im Rahmen des Zukunftsprogramms Diversifizierung macht das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam: Im Rahmen der Richtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung werden Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe bewilligt. Das können beispielsweise Investitionen in die Landtouristik oder eines Hofladens/Hofcafés sein.
Voraussetzung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind. Für die Maßnahme stehen derzeit pro Jahr 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für die Richtlinie können bis zum 2. Dezember eingereicht werden. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 bei der Landwirtschaftskammer (LWK) gestellt werden.
Mit der Fördermaßnahme werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 Großvieheinheiten (GV) ihrer Tierplätze abbauen. Bei Anbindehaltung von Rindern müssen lediglich mindestens zehn GV abgebaut werden. (Ein ausgewachsenes Rinder entspricht 1 GVE.)
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung.