07.12.2025
In der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Rates der Gemeinde Dörpen am 04.12.2025 thematisierte ein Anwohner eine Baumfällung, die Anfang November an einem Baugrundstück in der Waldstraße vorgenommen wurde. Er stelle sich die Frage, ob solche Eingriffe wirklich notwendig seien oder ob es bessere, sinnvollere und naturverträglichere Lösungen geben könne. Es handelte sich um eine mindestens 60 Jahre alte, kräftige Eiche, so die Einschätzung des Anwohners.
An dem betreffenden Baugrundstück standen an der Straßenseite zwei Eichen – eine etwa 1,5 Meter vom östlichen Rand des Grundstücks, die andere rund 1,5 Meter von der westlichen Grundstücksgrenze entfernt.
Auf die Baumfällung angesprochen, habe eine auf dem Bauplatz angetroffene Person nur kurz geantwortet, dass der Baum im Bereich der geplanten Auffahrt liege und bei der Pfahlgründung störe. Nach Ansicht des Anwohners wäre die Baumfällung in diesem Fall vermeidbar gewesen, denn an dem Grundstück sei eine etwa zwanzig Meter freie Frontfläche vorhanden, die eine andere Lösung ermöglicht hätte. Zudem hätten die Bauleute beim Kauf des Grundstücks von den Bäumen gewusst, so dass sie ihren Bau entsprechend planen konnten. Schließlich seien die Bäume grundsätzlich zu erhalten.
Zu seinen Beweggründen, diesen Fall in der Bürgerfragestunde vorzutragen, erklärte der Anwohner, es gehe ihm darum, ein stärkeres Bewusstsein zu schaffen. Dabei verwies er darauf, dass in dem Baugebiet an den Grundstücksgrenzen noch rund zehn weitere Eichen vorhanden seien. Er wolle deshalb die Verwaltung und den Rat ausdrücklich dazu auffordern, die Leitlinien zum Schutz von Bäumen zu ergänzen und zu präzisieren. Das Fällen von Bäumen dürfe nur nach Ausschöpfung aller möglichen Alternativen erfolgen und könne nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Ansonsten befürchte er, dass weitere Bauleute ebenso Anträge für Baumfällungen stellen könnten, um sich vermeintlich „unbequemer“ Bäume zu entledigen.
Neu gepflanzte Bäume bräuchten Jahrzehnte, um die ökologische, klimatische und landschaftliche Bedeutung eines alten Baumes zu erreichen, erläuterte der Anwohner weiter. Abschließend lud der Anwohner alle Anwesenden dazu ein, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen – vielleicht bei einem Sonntagsspaziergang oder einer kleinen Fahrradtour in die Waldstraße.
Hintergrund:
Der Baumbestand ist im Bebauungsplan Nr. 76 „Am Regenrückhaltebecken“ grundsätzlich als erhaltenswert eingetragen. Allerdings sieht der Bebauungsplan in Abschnitt 4 folgende Ausnahmeregelung vor:
Sollten bei Baumaßnahmen innerhalb des Plangebietes im Zusammenhang z. B. mit Hochbaumaßnahmen oder der Herstellung von Zufahrten, Bäume gefällt oder erheblich beschädigt werden, sind diese im Verhältnis zum Stammdurchmesser des Baumes zu ersetzen. Die Baumrodung ist vor Beginn der Baumaßnahme mit der Gemeinde Dörpen abzustimmen und von dieser schriftlich zu bestätigen.
Im vorliegenden Fall wurde der Rat der Gemeinde Dörpen Ende Oktober 2025 per E-Mail über die gewünschte Baumfällung informiert und um kurzfristige Zustimmung gebeten, da die Gründungsarbeiten zeitnah beginnen sollten. Dabei wurde als Kompensationsmaßnahme eine Aufpflanzung von Hochstämmen angekündigt, und zwar ein Hochstamm pro 10 cm Stammumfang. Nach einer Messung des Umfangs des gefällten Baumes wären dies 28 neue Bäume gewesen.
Da die Ratsmitglieder sich wohl kaum die Festlegungen des Bebauungsplans vor ihrer Antwort an die Verwaltung angesehen haben werden, ist davon auszugehen, dass sie ihre Entscheidung auf Grundlage der Angabe in der E-Mail der Verwaltung getroffen haben, also von Ersatzpflanzungen pro 10 cm Stammumfang und nicht pro 10 cm Stammdurchmesser ausgingen. Somit erfolgte die Zustimmung des Rates auf der Grundlage einer falschen Information durch die Verwaltung.
Nach Protesten von Seiten der Opposition im Rat sah man (bisher) auch von der Fällung des westlichen Baumes ab.
Aber auch die Begründung der Bauleute erscheint – wie es der Anwohner in der Bürgerfragestunde vermutete – eher vorgeschoben. Die vorhandenen Eichen wiesen keineswegs eine ausladende Krone auf. Schnittflächen am Stamm zeigen an, dass die Kronen schon vor Jahren zurückgeschnitten wurden und nur noch wenige Meter auf die Fläche des Bauplatzes ragten. Es erscheint somit nicht nachvollziehbar, dass die Baumkronen beim Einsatz eines Bohrgerätes stören würden, denn das Gebäude wird wohl nicht bis in die beiden Ecken der Straßenfront gebaut werden, wie dies auch an dem bereits vorhandenem Schnurgerüst zu sehen ist.
Ob eine Pfahlgründung auf dem Bauplatz tatsächlich erforderlich war, darf also angezweifelt werden.
Auf Nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass bei einem weiter westlich gelegenen Gebäude an der Waldstraße keine Pfahlgründungen vorgenommen wurden. Und auch die nachgeschobene Begründung, wonach der östliche Baum die Zufahrt zum Grundstück behindern würde, kann nicht überzeugen. Die Straßenfront des Bauplatzes bot reichlich Möglichkeit, eine Zufahrt an anderer Stelle einzurichten. Bleibt noch zu erwähnen, dass sich der gefällte Baum auf der Grenze zum Straßennebenraum, also zu einem großen Teil auf einer Gemeindefläche befand. Auch hier hätte sich für die Verwaltung eine Argumentation für den Erhalt des Baumes ergeben. Dass das Holz des gefällten Baumes großzügigerweise den Bauleuten überlassen wurde, rundet den fragwürdigen Verlauf dieser Angelegenheit nur noch ab.




