10.12.2024
Die Finanzierung der Landwirtschaftskammer (LWK) und die Aufsicht bei Landesaufgaben werden neu ausgerichtet. Der Niedersächsische Landtag hat grünes Licht für die Änderung des Kammergesetzes gegeben. Das geänderte Kammergesetz tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Nach Ansicht von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte wird mit der beschlossenen gesetzlichen Regelung die Aufsicht der LWK dort gestärkt, wo Aufgaben für das Land wahrgenommen werden, beispielsweise durch die Düngebehörde oder das Pflanzenschutzamt. Was genau in diesen Bereichen geändert wird, ist der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums leider nicht zu entnehmen.
Im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 lautete die Zielsetzung der Grünen: „Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Umweltauflagen wie beispielsweise Dünge- und Pflanzenschutzrecht planen wir von der Landwirtschaftskammer, die als Selbstverwaltungsorgan der Landwirtschaft gleichzeitig hoheitliche Kontrollaufgaben wahrnimmt, auf eine andere Landesbehörde zu übertragen.“
Konkreter wurde dies im Koalitionsvertrag 2022 – 2027 zwischen der SPD und den Grünen formuliert: „Das Pflanzenschutzamt und die Prüfdienste aus der Landwirtschaftskammer sollen zukünftig beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) angesiedelt werden.“ Daraus wurde nichts, müssen wir nun zur Kenntnis nehmen.