Altkleider: Verschlissene und verschmutzte Textilien gehören weiter in Restmüll

10.01.2025
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) weist darauf hin, dass es zum 1. Januar eine neue gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt. In der Praxis ändert sich aber im Landkreis Emsland kaum etwas.
Viele Verbraucher sind – auch aufgrund unklarer Berichterstattung in den Medien – verunsichert, wie Textilien und Altkleider entsorgt werden müssen. Im Landkreis Emsland werden kreisweit Altkleider durch karitative Vereine und Verbände, durch gewerbliche Anbieter sowie durch den AWB in Containern oder durch Haussammlungen gesammelt und zur Verwertung gegeben. In diese Sammlungen sollen weiterhin jedoch nur gut erhaltene und weiter tragbare Kleidungsstücke gegeben werden, aber auch Tischwäsche, Bettwäsche, Federbetten, Gardinen, Trockentücher sowie gut erhaltene Schuhe aus privaten Haushaltungen.
Abgetragene, verschlissene oder verschmutzte Textilien sollen weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Die oben genannte neue Regelung besagt lediglich, dass intakte Kleidung nicht mehr als Restmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt zu erfassen ist und der Verwertung zugeführt werden soll.
Zu beachten ist weiterhin, dass ölverschmutzte Lappen oder Textilien mit schadstoffhaltigen Anhaftungen beispielsweise aus Hobbywerkstätten nicht in den Restmüll gegeben werden dürfen, sondern am Schadstoffmobil oder am Schadstoffzwischenlager in Wesuwe abgegeben werden müssen.
Durch bewusstes und nachhaltiges Einkaufen könne die Menge an Alttextilien von vornherein reduziert werden. Dies trage nicht nur zur Schonung von Ressourcen bei, sondern verringert auch den Bedarf an Entsorgung und Recycling. Qualitativ hochwertige und zeitlose Kleidungsstücke könnten oft länger genutzt werden und müssten seltener ersetzt werden, was letztlich auch die Umwelt entlaste, sagt Heinz Bökers, Geschäftsführer des AWB Landkreis Emsland. (Quelle: Landkreis Emsland, Pressemitteilung vom 10.01.2025)