SmartHome Forensics: Haushaltsgeräte sollen Verbrecherjagd unterstützen

29.12.2024
Ein gemeinsames Forschungsprojekt der niedersächsischen Polizei und der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften im östlichen Niedersachsen soll herausfinden, ob moderne Haushaltsgeräte die Polizeiarbeit unterstützen können.
„Das systematische Untersuchen krimineller Handlungen wird als Forensik bezeichnet. In diesem Projekt sollen Geräte und Daten aus dem SmartHome genutzt werden, um die Ermittlungsarbeit in Kriminalfällen zu unterstützen. Es geht also nicht direkt um IT-/Cyberforensik, deren Aufgabe es ist, den Einbruch in technische Systeme aufzuklären, sondern darum, vorhandene technische Systeme zu nutzen, um „reale“ physische Verbrechen (im Gegensatz zu Cybercrime) aufzuklären. Dabei werden keine neuen Geräte installiert und keine zusätzlichen Daten erhoben, sondern aus den Daten, die die im (Smart-)Haushalt vorhandenen Geräte produzieren, ein Mehrwert geschaffen und so vorhandene Daten zu neuen Informationen verknüpft.“ So beschreibt die Hochschule das Ziel des Projektes auf ihrer Homepage.

Sensoren aus zahlreichen Geräten liefern Informationen zu Fragen wie z. B.:
– Wann gab es die letzte Bewegung?
– Welche Geräte wurden zuletzt bedient?
– Waren Personen anwesend? Wenn ja: Wann und wie viele?
– Gibt es Fehlfunktionen, die auf eine Manipulation hindeuten?
– Gab es Abweichungen vom normalen Verhalten?

Konkret lauten die Projektziele:
– Analyse von Smart-Home-Geräten auf ihre Relevanz in der polizeilichen Ermittlungsarbeit.
– Automatisierte Erkennung von relevanten Geräten am Tatort (Kamera, Funk, etc.).
– Nachweis des Mehrwerts durch die Auswertung der digitalen Spuren.
– Risikobetrachtung hinsichtlich gezielter Spurenlegung.
– Aufbau eines dauerhaften SmartHome-Forensik-Labors.

Wir sind bei der taz auf dieses Thema gestoßen und empfehlen den Artikel gern.
Und bei der taz findet man hierzu auch einen Kommentar mit einer Meinung, wie man sie von der taz erwartet: „Die polizeiliche Auswertung von Smart-Home-Geräten ist ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre, der weder notwendig noch verhältnismäßig ist.“ Weiter hier