28.08.2024
Über das Verbot von Schottergärten haben wir zuvor schon berichtet, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Hochwasser Anfang 2024. Damals hatte der Landesfeuerwehrpräsident im NDR die Versiegelung von Flächen beklagt, wozu auch Stein- und Schottergärten beitragen.
Auch in Dörpener Wohngebieten sieht man viele Schottergärten, beispielsweise in der Straße Am Dählenschloot, wo sie bis an die Bordsteinkante der Straße reichen.
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann sich allerdings ergeben, wenn in neuen Baugebieten noch keine Bordsteinkante vorhanden ist und der Schotter bis an den Asphalt angelegt wurde. So ist es beispielsweise im Gebiet „Am Erdbeerfeld“ der Fall. Hier können Schottersteinchen auf die Straße geschleudert werden, wenn Fahrzeuge über den geschotterten Seitenstreifen fahren. Besonders für Radfahrer ergäbe sich hierdurch eine Gefahr.
Wir haben die Gemeinde vor einigen Wochen um eine Stellungnahme zu diesen Schotterflächen gebeten, auch dazu, ob sie bis auf die Gemeinde-eigenen Straßengrundstücke ausgebracht wurden. Falls noch eine Antwort eingeht, werden wir diese hier nachliefern.