SPD, Grüne und FDP haben am 17. März dieses Jahres das Wahlrecht für die Bundestagswahl reformiert.
Oder: Das Zündeln an der Demokratie
Autorenpapier von Karl-W. Koch
Sie haben es tatsächlich gemacht … naja, sie versuchen es. Ob es denn wirklich so durchgeht, werden die Gerichte entscheiden, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Sie – SPD, Grüne und FDP haben am 17. März dieses Jahres das Wahlrecht für die Bundestagswahl reformiert. Reformiert? Verbogen bis zum Quietschen, trifft es eher.
Auf einer Konferenz in Berlin erreichte mich die Nachricht vom Tode Antje Vollmers. Es ist nicht leicht, diese so facettenreiche und vielseitige Politikerin, deren Lebensweg so reich an überraschenden Wendungen und kreativen Ideen, aber auch aneckenden Gedanken und Taten geprägt war, gerecht zu werden. Wir kannten uns unglaublich lange – seit 1986 – sie prominente Abgeordnete der “Grünen im Bundestag”, ich damals wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitskreis “Recht und Gesellschaft”, später Fraktionsvorsitzender im Landtag NRW. Politisch nah waren wir uns vor allem in den letzten beiden Jahren. Aber ganz mit ihren Positionen “warm werden” konnte ich nie. Und ich weiss, dass es vielen anderen, die jahrelang eng mit ihr zusammen gearbeitet haben, ebenso ging.
Grundsätzliche Erklärung zu unserer politischen Arbeit
Wir sehen es als selbstverständlich an, dass sich alle hier jederzeit und überall klar von jeglicher rechten, rechtsextremen und nationalistischen Vereinnahmung abgrenzen und dieser energisch widersprechen.
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